Beitrags­­­entlastungs­tarif
– eine sinnvolle Ergänzung für das Alter

Beitragsentlastungstarif – Ihre Notbremse gegen steigende Beiträge im Alter
 
Eine private Krankenversicherung kann im Alter teuer werden. Denn gerade dann, wenn durch niedrige Rentenzahlungen nicht mehr allzu viel Geld auf das Konto kommt,  steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung an – das ist schon lange kein Geheimnis mehr.
Abhilfe soll hier der sogenannte
Beitragsentlastungstarif schaffen. Schnelle Termine beim Arzt, eine  bessere Gesundheitsvorsorge und niedrigere Beiträge als bei der gesetzlichen Krankenversicherung  – eine private Krankenversicherung, kurz PKV, klingt wirklich traumhaft zumindest für junge Leute. Gründe, warum viele Selbstständige oder  auch Angestellte, die ein Bruttogehalt von über 54.900 Euro verdienen, darüber nachdenken, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Beiträge steigen mit dem Alter an
Doch hierbei sollte man unbedingt die Entwicklung der Beiträge im Alter im Hinterkopf haben – denn mit steigenden Lebensjahren wendet sich das Blatt: Die Beiträge der privaten Krankenversicherung hängen nämlich nicht vom Gehalt ab, sondern vom Alter und etwaigen Risikofaktoren. Je älter man wird, umso teurer werden die Beiträge der privaten Krankenversicherung. Eine Situation, die besonders ältere Leute schnell überfordert. Schließlich sind die Renten heutzutage auch nicht mehr das, was sie einmal waren – und diese Situation verschärft sich in Zukunft noch mehr.

Inhaltsverzeichnis Beitragsentlastungstarif

Die Lösung: der Beitrags­entlastungs­tarif PKV

Um also auch im Alter eine stabile Beitragsentwicklung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 die Regelungen zum Beitragsentlastungstarif eingeführt, welcher Versicherte im Alter von zu hohen Beiträgen schützen soll. 
Und so funktioniert der Beitragsentlastungstarif PKV:
Im Grunde kann man den Beitragsentlastungstarif als eine Art Ansparmöglichkeit sehen, wie eine Art Sparschwein, in den jeden Monat etwas einbezahlt wird. Dieses Geld kann dann im Alter als Puffer verwendet werden. Der Versicherte zahlt also über seinen normalen Versicherungsbetrag hinaus eine bestimmte Summe, den  sogenannten Beitragsentlastungstarif. Dieses zusätzliche Geld legt der Versicherer sehr risikoarm an und nutzt die Ersparnisse, um die Beiträge im Ruhestand zu reduzieren. Dabei wird der Beitrag nicht nur so lange gesenkt, bis der persönliche Puffer aufgebraucht ist, sondern darüber hinaus bis zum Tod. Wer also in jungen Jahren mehr in die private Krankenversicherung einzahlt, profitiert im Alter, wenn es finanziell sowieso etwas enger zugeht, von günstigeren Konditionen.
 
Was im Alter zu Kostenerleichterungen führt, macht sich natürlich in jüngeren Jahren als zusätzliche finanzielle Belastung bemerkbar. Deswegen ist es wichtig, sich Gedanken zu machen, wie viel Geld man im Monat übrig hat, um in den Beitragsentlastungstarif zu investieren. 
Ein Aspekt macht den Beitragsentlastungstarif jedoch besonders attraktiv: Der Arbeitgeber muss sich zur Hälfte daran beteiligen – natürlich nur für Arbeitnehmer ein positiver Faktor, nicht aber für Selbstständige.
Visualisierung Beitragsentlastung
Beitragsentlastungstarif

Beratung mit einem Höchstmaß an Planungssicherheit

Was man zudem im Hinterkopf haben sollte: Beim Fall eines Wechsels des Versicherungsanbieters – egal ob gesetzlich oder privat – kann es sein, dass die Rücklagen aus dem Beitragsentlastungstarif , die bereits
eingezahlt wurden, nicht so einfach mitgenommen oder ausgezahlt werden können. In einem persönlichen Beratungsgespräch lassen sich aber auch hierfür passende Lösungen finden. 

Wir tun alles, um Ihnen in Bezug auf den Beitragsentlastungstarif eine höchstmögliche Planungssicherheit in Aussicht zu stellen. Solche Punkte zeigen jedoch, wie wichtig es ist, bei einer Krankenversicherung langfristig zu denken. Entscheidungen sollten deshalb nie übers Knie gebrochen werden. Manchmal hilft es, einen Experten zurate zu ziehen und sich dort genau über den Beitragsentlastungstarif pkv zu informieren. Sehr gerne beraten wir Sie hier ausführlich und prüfen auch Ihre bestehende PKV, um Ihnen einen soliden und fundierten Vorschlag für einen Beitragsentlastungstarif berechnen zu können. 
Persönliche Ziele und auch der finanzielle Spielraum sollten vorab auf jeden Fall geklärt sein, das macht es einfacher, Berechnungen zum Beitragsentlastungstarif aufzustellen.

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Konstant oder dynamisch – zwei Varianten des Beitrags­entlastungs­tarifs

Grundsätzlich lässt sich die Beitragsentlastung in zwei Formen unterscheiden: die dynamische und die konstante. Bei der konstanten Beitragsentlastung wird eine feste Summe vereinbart, die jeden Monat gleichbleibt. Bei der dynamischen Variante kommt es zu Erhöhungen in festgelegten Intervallen. Bei Letzterer können eventuelle Kostensteigerungen durch beispielsweise eine Inflation ausgeglichen werden.
Völlig unabhängig von der gewählten Variante – also ob konstante oder dynamische Beitragsentlastung – werden Versicherte per Vertrag an Überschüssen beteiligt, die sich durch die Anlage des Kapitals ergeben. Doch wie hoch ist nun die finanzielle Mehrbelastung durch den Beitragsentlastungstarif in jungen Jahren?Meist werden die Entlastungsbeiträge anhand des Eintrittsalters und der Lebenserwartung kalkuliert.

Beitragsentlastungstarif

Beitrags­entlastungs­tarif steuerlich absetzbar?

Ein weiterer positiver Faktor: Die Erträge, die durch die Rücklagen erwirtschaftet werden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Zudem können PKV-Versicherte die monatlichen Aufwendungen für die private Krankenversicherung steuerlich geltend machen.

Vorteile im Überblick
Wir geben Orientierung im Dschungel des Beitrags­entlastungs­tarifs

Neben den Bezeichnungen für die Beitragsentlastung – beispielsweise BEA, BSA oder auch MbZflex – ist auch die konkrete versicherungstechnische Ausgestaltung sowie die maximale Höhe des Beitragsentlastungstarifs von Anbieter zu Anbieter verschieden. Während es bei manchen eine Beschränkung auf 75 Prozent gibt, können bei anderen sogar 100 Prozent des heutigen Beitrages abgesichert werden. 

Gerne prüfen wir Ihre bereits bestehende private Krankenversicherung und schauen, wie Ihr Anbieter die Beitragsentlastung ausgestaltet hat und welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt. 

Senden Sie uns einfach Ihre aktuelle Police und sie erhalten von uns ein völlig unverbindliches Angebot– eine Art Empfehlung wie wir Ihren Beitragsentlastungstarif ausgestalten würden.

Gerne können wir auch einen persönlichen Termin vereinbaren, um Ihnen das vorzustellen.

Wann habe ich etwas vom Beitrags­entlastungs­tarif?
Auch beim Inkrafttreten des Beitragsentlastungstarifs gibt es Unterschiede zwischen den Anbietern. Viele der privaten Krankenversicherungen legenden Ablauftermin auf das 65. Lebensjahr. Jedoch sind auch flexiblere

Lösungen möglich wie beispielsweise schon ab dem 60. oder 63. Lebensjahr. Auch hier helfen wir Ihnen gerne, die passende Lösung für Sie und Ihre Lebenssituation zu finden. Wie hoch am Ende der Beitragsrabatt im Ruhestand ausfällt, bestimmt der Versicherte im Grunde selbst.

Ein Beispiel: Wer im höheren Alter 100 Euro weniger zahlen will, muss davor circa 20 bis 30 Euro mehr bezahlen – das ist auch von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Am besten beginnt man 
damit direkt in jungen Jahren, denn je später man mit dem Beitragsentlastungstarif anfängt, desto teurer wird es. Mit 50 Jahren kann 
es oft schon das Doppelte sein. 

 

An dieser Stelle ein kleiner Hinweis: Pauschale Aussagen zur Höhe der Rendite zu treffen, ist beim Beitragsentlastungstarif äußerst schwierig, da hier viele Faktoren mit berücksichtigt werden müssen.

Aus Erfahrung heraus wissen wir jedoch, dass in der Praxis oftmals Renditen zwischen 4 und 5 Prozent erreicht werden. Ein äußerst positiver Wert, vor allem, da das Geld für die Beitragsentlastung im Alter sicher und vor allem äußerst sinnvoll angelegt ist. 

Gerne schauen wir uns Ihre bereits bestehende PKV gemeinsam mit Ihnen an und berechnen auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation und den finanziellen Spielräumen einen Vorschlag für einen Beitragsentlastungstarif. 

Falls Sie noch keine private Krankenversicherung haben, jedoch mit einem Wechsel dorthin liebäugeln beraten wir Sie natürlich auch gerne. 

Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung für Sie.
beitragsentlastungstarif
FAQ:
Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um den Beitrags­entlastungs­tarif
Beitragsentlastungstarife sind spezielle Tarife der privaten Krankenversicherungen, mit denen verhindert werden soll, dass die Beiträge für die Versicherten im Alter unbezahlbar werden.
Der Entlastungsbetrag wird als absoluter Beitrag in Euro festgelegt, wobei es Höchstbeträge gibt. Der Entlastungsbetrag liegt bei mindestens 20 Euro.
Im Grunde ist der Beitragsentlastungstarif recht flexibel, was das Alter angeht. Sie sollten mindestens 20 Jahre alt sein, höchstens jedoch 55 Jahre. Je später man mit dem Beitragsentlastungstarif anfängt, desto höher sind die Kosten. Am besten schließt man den Beitragsentlastungstarif also in jungen Jahren ab, am besten direkt mit der privaten Krankenversicherung.
Im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen beteiligt sich der Arbeitgeber daran, meist zu 50 Prozent.
Der Beitragsentlastungstarif ist bei der Einkommenssteuer als Vorsorgeaufwendung  abzugsfähig.
Bei finanziellen Engpässen ist es möglich, den Beitragsentlastungstarif für maximal drei Jahre auszusetzen. Erhöhungen und Reduzierungen der Beträge sind dabei jederzeit problemlos möglich.
Sie vereinbaren bei Ihrem Anbieter einen konkreten Entlastungsbetrag. Ihre Krankenversicherungsbeiträge werden dann ab vereinbarten Zeitpunkt um diesen Betrag reduziert. Meist tritt die Reduzierung zwischen dem 60. Und 70. Lebensjahr in Kraft, diesen können Sie bei den meisten Anbietern flexibel angeben. Ihre Beiträge werden dabei aber nicht nur solange reduziert, bis Ihr persönlicher Puffer aufgebraucht ist, sondern darüber hinaus bis zu Ihrem Tod.