Finanzen und Versicherungen für gleichgeschlechtliche Paare

Obwohl wir mittlerweile im Jahr 2021 leben, haben gleichgeschlechtliche Paare oftmals noch mit Vorurteilen und teilweise sogar mit Diskriminierung zu kämpfen. Spätestens seit der Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 soll damit in allen Bereichen Schluss sein. Doch ist das wirklich so? Werden gleichgeschlechtliche Paare auch bei Versicherungen sowie im Steuer- und Sozialrecht gleichbehandelt oder gibt es hier immer noch Fälle von Diskriminierung?

Finanzen und Versicherungen für gleichgeschlechtliche Paare

Werden gleichgeschlechtliche Paare wirklich gleichbehandelt?

Viele Jahre wurden gleichgeschlechtliche Paare in den verschiedensten Bereichen des alltäglichen Lebens diskriminiert – teilweise ist das selbst heutzutage noch so.

Doch die „Ehe für alle“ war für gleichgeschlechtliche Paare ein großer Schritt in Richtung Gleichbehandlung – auch was die Einkommenssteuererklärung und Versicherungen betrifft: Solange zwei Menschen in einem Hausstand zusammenleben, ist es ganz egal, ob sie homo- oder heterosexuell sind, verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder als Lebensgemeinschaft zusammen leben.

Auch bei der Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtschutzversicherung können sich gleichgeschlechtliche Paare nun gemeinsam versichern lassen. Lange Zeit ging das nicht, da gleichgeschlechtliche Paare von Versicherungen als Singles behandelt wurden. Doch damit ist nun Schluss: Gleichgeschlechtliche verheiratete Paare können bei Versicherungen genau wie heterosexuelle Paare den Familien- oder Paar-Tarif auswählen und sich zusammen versichern lassen. Liegt keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Partner auch namentlich in der Police genannt wird.

Sie haben vor kurzem geheiratet oder die Hochzeit steht kurz bevor? Und Sie wissen nicht, wie es als verheiratetes Paar in Sachen Versicherungen weitergehen soll?
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Dank der „Ehe für alle“ ist es für gleichgeschlechtliche Ehepaare auch einfacher geworden, sich im Todesfall gegenseitig abzusichern und im Ernstfall auch tatsächlich die Leistungen aus einer Hinterbliebenen Absicherung ausgezahlt zu bekommen Denn das war lange Zeit nicht der Fall. Da gleichgeschlechtliche Paare vor dem 01. Oktober 2017 „nur“ eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen konnten, hatten sie im Todesfall ihres Lebenspartners keinen Anspruch auf ihre Hinterbliebenen Absicherung und auch nicht auf die gesetzliche Witwen- bzw. Witwerrente. Diese standen nach dem Wortlaut solcher Versorgungsregeln nur Eheleuten zu. Eingetragene Lebenspartner zählten lange Zeit nicht dazu und wurden deshalb von der Hinterbliebenenrente ausgeschlossen.

 

Wenn auch Sie Ihren Partner für den Fall Ihres Todes finanziell absichern wollen, zeigen wir Ihnen gerne die verschiedenen Möglichkeiten wie beispielsweise einer Risikolebensversicherung auf. Schreiben Sie mir einfach eine Nachricht oder vereinbaren Sie jetzt einfach eine kostenlose Onlineberatung.

Beitragsentlastungstarif

Sichern Sie das ab, was Ihnen wichtig ist!

Wenn Sie zusammen eine Wohnung oder ein Haus kaufen wollen oder schon gekauft haben, sollten Sie sich dringend über das Thema Erben schenken bzw. Erbschaftssteuer informieren. Denn gerade für unverheiratete Paare kann dies schnell zur Kostenfalle werden beziehungsweise der Grund sein, warum man im Todesfall des Partners nicht nur diesen verliert, sondern auch das Haus oder die Wohnung auf einmal nicht mehr halten kann.

Was geschieht mit unseren Kindern, wenn uns etwas passiert?

Sie wollen mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin ein Kind adoptieren oder haben schon Kinder aus einer früheren Beziehung? Dann kennen Sie wohl all diese Fragen, die liebenden Eltern durch den Kopf gehen: Was ist, wenn uns etwas passiert? Wie sorgen wir dafür, dass es unseren Kindern auch dann noch gut geht und Sie finanziell abgesichert sind? Wenn auch Sie für den Ernstfall vorsorgen wollen, sollten Sie eine Notfallplanung vorbereitet haben, welche im Ernstfall dafür sorgt, dass Ihre Liebsten abgesichert sind.

 

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